5. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 6. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'500.00 auferlegt. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." Dieser Entscheid (im Dispositiv) wurde den Gesuchstellerinnen (vertreten durch den Kindesvertreter) am 13. Mai 2025 zugestellt. -4- 1.2. Mit Eingabe vom 15. Mai 2025 verlangten die Gesuchstellerinnen (vertreten durch den Kindesvertreter) die vollständige Begründung des Entscheids.