1.3. Die Gesuchstellerin wird sodann berechtigt erklärt, die gemeinsamen Töchter C._____, geb. tt.mm.2010, und D._____, geb. tt.mm.2015, in einer dritten Phase unbegleitet jede zweite Woche von Freitagabend bis Sonntagabend mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen und jährlich drei Wochen Ferien mit ihnen zu verbringen. 2. 2.1. Die für die Töchter C._____, geb. tt.mm.2010, und D._____, geb. tt.mm.2015, bestehende Beistandschaft wird in ihrem Aufgabenbereich geändert. Der Aufgabenbereich lautet wie folgt: