1.2. Die Gesuchstellerin wird sodann berechtigt erklärt, die gemeinsamen Töchter C._____, geb. tt.mm.2010, und D._____, geb. tt.mm.2015, in einer zweiten Phase während der Dauer von zwei Monaten unbegleitet jede zweite Woche an einem Samstag oder Sonntag von 9.00 bis 18.00 Uhr mit sich oder zu sich auf Besuch zu nehmen.