2008 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 25 I. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 1 Art. 172 Ziff. 3 SchKG. Abweisung des Konkursbegehrens zufolge Zahlung. Die Abweisung des Konkursbegehrens zufolge Zahlung der Schuld, Zinsen und Kosten inbegriffen, gemäss Art. 172 Ziff. 3 SchKG setzt voraus, dass auch die Parteientschädigung der Klagepartei, sofern eine solche verlangt wurde, bezahlt ist. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 4. Zivilkammer, vom 21. Januar 2008 i.S. M.D. gegen D.M. Aus den Erwägungen