7 § 176 ZPO; Prozessüberweisung und Kostenfolgen Hält der Kläger an der Zuständigkeit des von ihm angegangenen Richters fest, ist über die Zuständigkeitsfrage urteilsmässig zu befinden und es ergeht im Falle der Unzuständigkeit ein formeller und kostenpflichtiger Nichteintretensentscheid. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 3. Zivilkammer, vom 27. Februar 2006, i.S. K.K. ca. V.S. AG Aus den Erwägungen