9. Die Sistierung des Unterhaltsbeitrags bewirkt, dass die unterhaltspflichtige Person während der Dauer der Sistierung von der Pflicht zur Unterhaltsleistung entbunden ist. Mit Ablauf der Frist lebt der Unterhaltsanspruch wieder auf (Sutter/Freiburghaus, Kommentar zum neuen Scheidungsrecht, Zürich 1999, N 38, 39 zu Art. 129 ZGB; Schwenzer, in: Schwenzer, FamKomm Scheidung, Bern 2005, N 30 zu Art.