12 BGFA, N 108 ff.; zum alten Recht: Verein Zürcherischer Rechtsanwälte [Hrsg.], Handbuch über die Berufspflichten des Rechtsanwaltes im Kanton Zürich [zit. Handbuch], Zürich 1988, S. 136). b) Im vorliegenden Fall ist der Parteiwechsel von besonderem Interesse. Unter diesem Titel wird die Frage diskutiert, ob ein Anwalt gegen einen ehemaligen Klienten ein Mandat übernehmen darf. Lehre und Rechtsprechung sind sich bei der Beurteilung dieser Frage weitgehend einig.