1 LugÜ bei dem für „Klagen aus Verträgen“ zuständigen „Richter am Erfüllungsort dieser Bringschuld in Deutschland“ geltend zu machen habe: „Auf die Klage wird nicht eingetreten.“ 4. Auf Beschwerde der Klägerin hin hob das Obergericht, 4. Zivilkammer, den angefochtenen Entscheid auf und wies das Rechts- 2005 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 37