Der/Die Erschienene/n zu Ziffer 2 (H. W.) übernimmt/übernehmen hiermit für die Entrichtung des Grundschuldbetrags und der Zinsen die persönliche Haftung und unterwirft/unterwerfen sich wegen dieser persönlichen Zahlungsverpflichtung als Gesamtschuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung in das gesamte Vermögen. Die Gläubigerin ist berechtigt, den Zahlungsanspruch aufgrund der persönlichen Haftung geltend zu machen, bevor sie die Zwangsvollstreckung in das Pfandobjekt betreibt. ..." 2.