1. Mit auf dem Notariat 5 Lörrach in Deutschland durch Notar X. in vollstreckbarer Ausfertigung errichteter öffentlicher Urkunde vom 3. April 2001 (Urkundenrolle 866/01) wurde in Anwesenheit der Grundstücksverkäufer und des Grundstückkäufers H. W. für ein diesem gewährtes Darlehen der Bank W. AG eine „Grundpfandbestellung“ zu Lasten des verkauften, im Grundbuch von H. (Deutschland) eingetragenen Grundstücks Y. als Pfandobjekt mit einer für die „W. Bank AG“ im Grundbuch einzutragenden "Briefgrundschuld über DM 157'000.--, verzinslich von heute an mit 15 vom Hundert