Das - gemäss Rechtskraftbescheinigung in Rechtskraft erwachsene - Eheschutzurteil des Gerichtspräsidiums Rheinfelden vom 8. Januar 1996 bildet einen definitiven Rechtsöffnungstitel für die in Betreibung gesetzten Unterhaltsbeiträge. Im vorliegenden Vollstrekkungsverfahren werden die Beiträge allerdings nicht von der aus dem Urteil berechtigten Unterhaltsgläubigerin, sondern vom Kläger in eigenem Namen als Vertreter und Willensvollstrecker der Erbengemeinschaft der Unterhaltsgläubigerin geltend gemacht, welche zufolge Universalsukzession in die Rechte und Pflichten der verstorbenen A.E. eingetreten ist.