Zwar wurde im Arbeitsvertrag darauf hingewiesen, dass sich das Gehalt je nach Arbeitsleistung erhöhen oder vermindern kann; aufgrund der Formulierung "durchschnittlicher Bruttofixlohn" ist aber davon auszugehen, dass die Erzielung eines solchen Einkommens nach Ansicht der Parteien der angemessenen und durchschnittlichen Entlöhnung eines Mitarbeiters in der Position der Klägerin entspricht. 2005 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 33 II. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht