746 OR ist das Erlöschen der Firma nach Beendigung der Liquidation von den Liquidatoren beim Handelsregisteramt anzumelden -, für die zweite die Rechtssicherheit - die juristische Person entsteht und vergeht für jedermann offenbar mit dem Eintrag bzw. der Löschung des Eintrags im Handelsregister - und der Umstand, dass Aktiengesellschaft und GmbH ihre juristische Persönlichkeit auch erst mit dem Eintrag im Handelsregister erlangen. So führte das Bundesgericht bereits in BGE 42 III 40 aus, da das Gesetz für den Erwerb der Rechtspersönlichkeit die Eintragung im Handelsregister fordere, müsse angenommen werden, dass auch ihr Fortbestand an diese Voraussetzung geknüpft sei und die