Unterhaltsbeiträge, die güterrechtlichen Fragen oder die Teilung der Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge ohne die Hilfe eines rechtlichen Beistands sachlich und rechtlich korrekt zu lösen. Aus diesem Grund ziehen die Eheleute regelmässig einen Anwalt oder eine Anwältin bei. Auch die Gerichte sind bei Scheidungen auf gemeinsames Begehren auf die Mitwirkung der Anwälte angewiesen, insbesondere was die Vollständigkeit der Scheidungsvereinbarung und die Einreichung der entsprechenden Belege betrifft.