Aus den Erwägungen 1. b) Der Gesuchsteller reichte am 12. Februar 2004 beim Gerichtspräsidium Bremgarten Klage ein, mit welcher er die Scheidung der Ehe beantragte. Formell handelt es sich somit um eine Scheidungsklage. Der Gesuchsteller und seine Ehefrau haben sich indessen in einer Vereinbarung vom 12. Februar 2004 über die Beantragung der Scheidung und sämtliche Nebenfolgen geeinigt, so dass es sich materiell um ein gemeinsames Begehren der Scheidung nach Art. 111 ZGB handelt.