dargelegte und vorstehend zusammengefasste obergerichtliche Rechtsprechung wird von Killer (Bühler/Edelmann/Killer, Kommentar zur aarg. Zivilprozessordnung, 2. A., Aarau 1998, N 2 zu § 302 ZPO) zwar kritisiert, das Obergericht sieht sich aber nicht veranlasst, darauf zurückzukommen. Auf die 2003 Zivilrecht 33