Letztlich steht nämlich die Frage nach der Unabhängigkeit des Anwaltes im Zusammenhang mit der Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Interessenkollisionen. Darauf wies beispielsweise auch Hansruedi Stadler in der Debatte im Ständerat hin, als er ausführte, ein Anwalt müsse frei sein von jeglicher vertraglicher oder nichtvertraglicher Treue- bzw. Gehorsamspflicht, die seine Unabhängigkeit gefährden könnte (Amt. Bull. [AB] SR 2000, S. 234).