3. d) Aufgrund der dargestellten bundesgerichtlichen Rechtsprechung und der Materialien zum BGFA kann festgehalten werden, dass im Falle eines in einem Anstellungsverhältnis stehenden Anwaltes für die Beantwortung der Frage nach der Unabhängigkeit primär entscheidend ist, ob er die Kundschaft bzw. Klientschaft seines Arbeitgebers zu vertreten beabsichtigt, oder ob es vielmehr um Mandate ausserhalb des Anstellungsverhältnisses geht, welche mit der Anstellung an sich nichts zu tun haben. Letztlich steht nämlich die Frage nach der Unabhängigkeit des Anwaltes im Zusammenhang mit der Möglichkeit bzw. Wahrscheinlichkeit von Interessenkollisionen.