Bern 2002, S. 212 ff.) dadurch sichergestellt, dass die Sozialbehörde die erforderlichen Kosten für die Miete einer Wohnung bei der Bemessung der materiellen Hilfe berücksichtigt und Geldleistungen gewährt, welche der unterstützten Person die Miete einer angemessenen Wohnung auf dem Wohnungsmarkt erlau-