6 Eheschutz, Präliminarien - Abgrenzung der Anwendbarkeit von IPRG und LugÜ bei eherechtlichen Streitsachen (Erw. 3/b) - führen in der Schweiz wohnhafte ausländische Ehegatten einen Schei- dungs- oder Trennungsprozess im Ausland, ist der schweizerische Präliminarrichter gestützt auf Art. 10 IPRG nur ausnahmsweise zuständig; Voraussetzungen (Erw. 3/c) - ist das ausländische Scheidungsurteil mutmasslich nicht anerkennbar oder ist der ausländische Scheidungsrichter nicht zuständig, sind Eheschutzmassnahmen anzuordnen (Erw. 3/d) - Voraussetzungen der Anerkennbarkeit eines ausländischen Scheidungsurteils (Erw.