17 § 125 ZPO. Nachweis der Steuerschuldzahlungen. Steuerschulden können bei der Berechnung des Existenzminimums nur berücksichtigt werden, sofern regelmässige Zahlungen belegt sind. Dies gilt sowohl für alte als auch für aktuelle Steuerschulden. Einer anwaltlich vertretenen Partei ist indessen keine Nachfrist zur Einreichung entsprechender Belege anzusetzen, da ein Anwalt weiss oder wissen muss, dass er sämtliche Behauptungen bele-