Schmid, a.a.O., N 28 zu Art. 951 ZGB; Huser, Schweizerisches Vermessungsrecht, Diss. Freiburg 1994, S. 96; teilweise abweichend: AGVE 1999 S. 32). Dem Kläger kann daher mit dem Hinweis auf eine rechtskräftige Vermarkung nicht verwehrt werden, im zivilrechtlichen Verfahren gegen seinen Nachbarn einen davon abweichenden Grenzverlauf nachzuweisen, es sei denn jener habe sein Eigentum in gutgläubigem Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbucheintrages erworben. 2001 Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 45 II. Schuldbetreibungs- und Konkursrecht