Je nach gestelltem Begehren handelt es sich dabei um eine Grenzscheidungsklage (zur Feststellung einer - z.B. infolge von Bodenverschiebungen oder mangelhafter Grundbuchunterlagen - ungewiss gewordenen Grenze), um eine Eigentumsklage (zur Erlangung des Eigentums am strittigen Grenzstreifen; Art. 641 ZGB), um eine Grundbuchberichtigungsklage (zur Korrektur eines bereits erfolgten falschen Grundbucheintrages; Art. 975 ZGB) oder um eine Kombination dieser Klagen (zum Ganzen: Rey, Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, Bd. I, 2. A., Bern 2000, S. 489 ff; Tschümperlin, Grenze und Grenzstreitigkeiten im Sachenrecht, Diss. Freiburg 1984, S. 161 ff., 173 ff.).