Obergerichts das Recht, als Einfriedung anstelle einer ganzen Hecke lediglich einen einzelnen Strauch zu pflanzen. Für einen einzelnen Strauch anstelle einer Hecke sind lediglich die gesetzlichen und von der Rechtsprechung entwickelten Regeln für Grünhecken einzuhalten, das heisst neben der Beachtung der Maximalhöhe muss die Grünhecke bzw. der Strauch soweit von der Grenze entfernt gepflanzt werden, dass bei seiner regelmässigen Pflege keine dauernde Beanspruchung des Nachbargrundstücks Platz greift.