gegen die Pfändung oder Revisionsbegehren) zulässt, dass durch Pfändung andere Schulden vor jenen dem Unterhaltsberechtigten gegenüber getilgt werden. Auch bezüglich der Monate November 1999 bis Oktober 2000 ist der objektive und subjektive Tatbestand somit erfüllt. 2001 Strafprozessrecht 73 V. Strafprozessrecht 22 § 18 GOG. Dritte sind nur ausnahmsweise berechtigt, in Strafakten oder in ein Strafurteil Einsicht zu nehmen. Beispiel einer Interessenabwägung. (Die Fragen einer öffentlichen Urteilsverkündung nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK stehen hier nicht zur Diskussion und bleiben vorbehalten)