Dies kann entgegen der Auffassung des Angeklagten in der Berufung keinesfalls als "Kunstgriff" des Gerichts bezeichnet werden. Genauso, wie einem Unterhaltsverpflichteten, der schuldhaft sein Einkommen reduziert und dadurch nicht mehr in der Lage ist, die Unterhaltsbeiträge zu leisten, ein hypothetischer Betrag aufgerechnet wird, ist dies demjenigen gegenüber zu tun, der keine Bemühungen zur Leistung der Beiträge unternimmt und es ohne Ergreifung von Rechtsvorkehren (Beschwerde 2001 Strafrecht 71