Das neue Begehren der Klägerin zum Güterrecht, das erst nach Abschluss des Schriftenwechsels vorgebracht wurde, ist somit verspätet, und es kann nicht darauf eingetreten werden. Dazu kommt, dass von der Klägerin keine neuen Tatsachen vorgebracht werden, auf die sich das neue Begehren stützt. 16 Untersuchungsmaxime im Verfahren über die unentgeltliche Rechtspflege. Die Geltung der Untersuchungsmaxime im Verfahren über die unentgeltliche Rechtspflege bedeutet nicht, dass der Richter uneingeschränkt verpflichtet ist, die nötigen Berichte einzuholen. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 2. Zivilkammer, vom 23. August 2001 i.S. A.V. gegen J.B.