2001 Zivilprozessrecht 51 Beschwerdeführers sich demgemäss grundsätzlich nach dem Streitweit berechnet, unter Vorbehalt von § 3 Abs. 1 lit. c AnwT. 10 § 101 ff. ZPO. Eine obsiegende Partei kann im Rechtsmittelverfahren nicht die Zusprechung des vor Vorinstanz nicht verbrauchten Gerichtskostenvorschusses für die eigenen Parteikosten verlangen. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, vom 27. April 2001 in Sachen Nachlass B.A. gegen M.Z. Aus den Erwägungen