42 Obergericht 2000 7 Art. 82 und 283 SchKG. Art. 85 VZG. Der Mietvertrag muss auch als Rechtsöffnungstitel für das Retentionsrecht anerkannt werden, da die Pfandanerkennung des Retentionsrechts als im schriftlichen Mietvertrag konkludent enthalten anzusehen ist. Aus dem Entscheid des Obergerichts, 4. Zivilkammer, vom 9. März 2000 in Sachen G. H. gegen R. G. Aus den Erwägungen