unbestrittenermassen 29.25 m2 kommt einem Einkauf zu knapp über Fr. 500.-- pro Quadratmeter gleich, was bei einem relativen Landwert von Fr. 650.-- einem Einkauf von rund 75% entspricht. Selbst im Vergleich mit einem absoluten Landwert von gerichtsnotorisch klar unter Fr. 1'000.-- entspricht der Einkauf über 50% des Werts; für eine prozentual höhere Beteiligung des Klägers an der beanspruchten Grundstücksfläche besteht kein Anlass. Im Übrigen erscheint die Zulässigkeit des von der Vorinstanz festgesetzten "Zuschlags" für Immissionen und Beeinträchtigung der ungestörten Nutzung höchst fragwürdig.