5 Art. 694 ZGB; Notwegrecht. Ist die notwegsbelastete Parzelle überbaut, hat sich der Notwegsberechtigte grundsätzlich in den von ihm beanspruchten Grundstücksteil einzukaufen (E. 5). Analoge Anwendung der enteignungsrechtlichen Kostenverteilungsregeln im erstinstanzlichen Notwegprozess (Erw. 6). Aus dem Entscheid des Obergerichts, 1. Zivilkammer, vom 1. Oktober 1999 in Sachen St. E. gegen B.Sch. Aus den Erwägungen