dabei hat sie sogenannte "Lösungsvorschläge" bzw. einen "Lösungsvorschlag Variante 1 mit Anmerkungen der Beklagten" zur Edition offeriert (Klage S. 4). Schliesslich hat die Klägerin Pläne, Aktennotizen und Protokolle, die Baubewilligung mit den bewilligten Plänen (Klage S. 5), die gesamten von der Klägerin angefertigten Plan- und Submissionsunterlagen (Klage S. 8 und 9), Nebenkostenaufzeichnungen (Klage S. 10) sowie Stundenlisten (Klage S. 11) und letztlich erneut die Baubewilligung (Klage S. 12) zur Edition offeriert. Auch in der Replik vom 17. Dezember 1999 werden diese zur Edition offerierten Urkunden erneut angerufen;