1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Betreibungsamtes T._____vom 8. Oktober 2024 für eine Forderung von Fr. 2'729.85 nebst 3.75 % Zins seit 1. Januar 2024 (Forderungsgrund: "BVG/LPP/LPP-bbb, Prämiensaldo 01.01.2023-31.12.2023") sowie Fr. 500.00 Umtriebsspesen. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 26. November 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag. Die Konkursandrohung vom 13. Januar 2025 wurde der Beklagten am 23. Januar 2025 zugestellt. 2. 2.1. Die Klägerin stellte am 26. März 2025 beim Bezirksgericht Baden das Konkursbegehren. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Baden erkannte am 24. Juni 2025 wie folgt: