" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 13. Mai 2022) für den Betrag von CHF 75'305.95 definitive Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 500.00 wird der Gesuchgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet, so dass die Gesuchgegnerin der Gesuchstellerin den Betrag von CHF 500.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgesprochen." -3-