Mitteilung an: das Bundesgericht (zuhanden der Beschwerden 6B_116/2025, 6B_117/2025 und 6B_173/2025) die Obergerichtskasse (nach Rechtskraft) Rechtsmittelbelehrung Dieser Entscheid kann gemäss Art. 82 ff. BGG innert 30 Tagen mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht angefochten werden. Die Beschwerde ist in einer Amtssprache abzufassen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift zu enthalten; in der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt (Art. 42 BGG). 5000 Aarau, 10. September 2025 Gerichte Kanton Aargau Namens des Justizgerichtes (Rüegg)