__ und L.____, nachdem die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichtes den Ausstand des Bezirksgerichtes I._____ in diesen Angelegenheiten gutgeheissen hatte. Im Eventualstandpunkt verlangen die Beschwerdeführer, die genannten Entscheide seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Stellvertretung der Bezirksgerichtspräsidenten und der Bezirksgerichtsprädidentinnen von I._____ innerhalb des Bezirksgerichtes I._____ durch die dortigen Laienbezirksrichter bzw. -richterinnen möglich sei. In ihrer Replik vom 14.07.2025 schliesslich stellen die Beschwerdeführer weitere Begehren, welche sich auf die Geschäftsordnung der Justizleitung beziehen.