7. Das Justizgericht erliess am 02.07.2025 eine Instruktionsverfügung. Gemäss dieser Verfügung wurde die Stellungnahme der Vorinstanz den Beschwerdeführern zur Kenntnisnahme und freigestellten Vernehmlassung innert zehn Tagen zugestellt. Die Beschwerdeführer wurden zudem ersucht, dem Justizgericht innert gleicher Frist je eine Kopie der Urteile des Obergerichtes des Kantons Aargau vom 20.11.2024 sowie ihrer entsprechenden Beschwerden an das Bundesgericht einzureichen. Weiter wurden die Akten des Verfahrens JG/2024/07 (Urteil des Justizgerichtes vom 19.03.2025 i.S. E._____) beigezogen.