__ wäre eine interne Vertretung in I._____ durch vertretungsberechtigte Bezirksrichter und Bezirksrichterinnen möglich gewesen. Die Justizleitung habe mit ihrem Vorgehen bewusst eine Vereinigung aller Strafverfahren beim Bezirksgericht I._____ verhindert, um mit einer getrennten Verfahrensführung den beiden Beschwerdeführern maximal zu schaden. -3-