3. Mit erneuter Beschwerde vom 19.05.2025, nun zusammen mit F._____, beantragten die beiden Beschwerdeführer, die vorne unter Ziffer 1 genannten fünf Entscheide der Justizleitung seien für nichtig zu erklären, eventuell seien sie aufzuheben und es sei festzustellen, dass eine interne Vertretung beim Bezirksgericht I._____ für alle diese Verfahren möglich sei.