1. Die Staatsanwaltschaft H._____ hat in den vergangenen Jahren verschiedene Strafverfahren gegen die beiden Beschwerdeführer geführt und diese Verfahren nach Erhebung entsprechender Einsprachen an das Bezirksgericht I._____ zur Beurteilung überwiesen. In einzelnen dieser Verfahren hatte sich die C._____ als Strafklägerin beteiligt. Als deren Verwaltungsratspräsident firmiert D._____, welcher ab dem Jahre 2000 bis zum Ende des Jahres 2020 langjährig als Ersatzrichter und Bezirksrichter beim Bezirksgericht I._____ tätig war. Aufgrund dieser personellen Konstellation erklärte sich das Bezirksgericht I._____