Das Vorgehen des Gerichts ist im vorliegenden Fall somit nicht zu beanstanden. In Konstellationen mit mehreren Verfahren zwischen den gleichen Prozessparteien sollten die Gerichte allerdings stets prüfen, ob eine Zuteilung der einzelnen Verfahren an verschiedene Richterinnen oder Richter unter den konkreten Umständen angezeigt ist. Eine Zuteilung solcher Verfahren an verschiedene Richterinnen oder Richter könnte namentlich die Akzeptanz der Urteile bei den Betroffenen erhöhen. 3. 3.1. Nach den obigen Erwägungen erweist sich der angefochtene Entscheid vom 30. Oktober 2023 als rechtmässig. Die Beschwerde ist daher abzuweisen.