2.3.4. Am 8. November 2024 entschied das Bundesgericht über eine Beschwerde gegen den das Verfahren VZ.2021.4 betreffenden Entscheid des Obergerichts vom 23. September 2023 (ZVE.2023.15). Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, soweit darauf eingetreten wurde, der erwähnte Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an das Obergericht zurückgewiesen.