2.3.2. Das Obergericht gelangt in seinem Entscheid vom 30. Oktober 2023 zum Schluss, der Anspruch auf einen unabhängigen und unparteiischen Richter umfasse nicht auch die Garantie eines jederzeit fehlerfrei arbeitenden Richters. Verfahrens- oder Einschätzungsfehler seien deshalb ebenso wenig Ausdruck einer Voreingenommenheit wie ein inhaltlicher falscher Entscheid in der Sache oder Fehler in der Verhandlungsführung. Solche Fehler könnten nur ausnahmsweise die Unbefangenheit einer Gerichtsperson in Frage stellen.