Auch hatte sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt Kenntnis davon, was Gegenstand der Verfahren VZ.2015.93 und VZ.2021.4 war, ergingen die diesbezügliche Entscheide doch bereits am 16. November 2017 bzw. am 14. Dezember 2022. Die Zustellung des begründeten Entscheids vom 14. Dezember 2022 erfolgte zwar erst am 18. April 2023, doch war die von ihr monierte Vorbefassung aufgrund partieller Identität der sich in diesen Verfahren stellenden Fragen bereits früher bekannt. Am 26. April 2021 reichte sie nämlich eine Klageantwort ein und am 19. August 2021 erfolgte die Duplik; zudem fand am 14. Dezember 2022 ein Augenschein mit Parteibefragung statt.