2. 2.1. Die Beschwerdeführerin untermauert ihr Ausstandsgesuch mit verschiedenen Argumenten, die im Folgenden einzeln beleuchtet werden. Einleitend ist festzuhalten, dass einerseits eine unzulässige Vorbefassung des Gesuchsgegners geltend gemacht wird und anderseits dessen Befangenheit mit fehlender Neutralität und Distanz bzw. fehlender Unparteilichkeit begründet wird. Diese beiden Argumentationslinien sind insofern auseinanderzuhalten, als die Frage der Rechtzeitigkeit der jeweiligen Rüge gesondert zu beurteilen ist.