1.2. Der angefochtene Entscheid des Obergerichts wurde der Beschwerdeführerin am 14. November 2023 zugestellt. Die Beschwerdefrist begann somit am 15. November 2023 zu laufen. Der letzte Tag der 10-tägigen Frist gemäss Art. 321 Abs. 2 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008 (SR 272) fiel auf den Freitag, 24. November 2023. Die Beschwerde wurde am 24. November 2023, und damit fristgerecht, per eingeschriebener Post eingereicht. Auf die formgerecht eingereichte Beschwerde ist daher einzutreten.