4.7. Mit Verfügung vom 7. Januar 2025 ordnete der damalige Präsident des Justizgerichts an, dass die Sistierung des vorliegenden Verfahrens aufgehoben wird und das Verfahren fortzusetzen ist. Das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 10. Dezember 2024 wurde dem Obergericht und Gerichtspräsident C._____ zugestellt. Sie erhielten Gelegenheit, bis zum 27. Januar 2025 zu dieser Eingabe eine freiwillige Stellungnahme einzureichen. Mit Schreiben vom 9. Januar 2025 verzichtete Gerichtspräsident C._____ auf eine Stellungnahme und verwies auf den Entscheid des Obergerichts vom 30. Oktober -5-