4.6. Mit Schreiben vom 10. Dezember 2024 informierte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin das Justizgericht über den Abschluss des bundesgerichtlichen Verfahrens 5D_213/2023. Er führte aus, dass das Bundesgericht den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau vom 23.September 2023 (ZVE.2023.15) aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an das Obergericht zurückgewiesen habe.