4.4. Mit Verfügung von 23. Februar 2024 verfügte der damalige Präsident des Justizgerichts die Zustellung des Schreibens der Beschwerdeführerin vom 6. Februar 2024 an das Obergericht und an Gerichtspräsident C._____ zur Kenntnisnahme. Er stellte ihnen zudem frei, sich bis zum 5. März 2024 zum Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin zu äussern.