Mit Schreiben vom 7. Dezember 2023 verzichtete das Obergericht auf eine Stellungnahme. -4- 4.3. Mit Verfügung vom 22. Januar 2024 ordnete der damalige Präsident des Justizgerichts die Zustellung des Schreibens des Obergerichts, Zivilgericht, 3. Kammer, vom 7. Dezember 2023 an die Beschwerdeführerin und an Gerichtspräsident C._____ zur Kenntnisnahme sowie die Zustellung des Schreibens von Gerichtspräsident C._____ vom 6. Dezember 2023 an die Beschwerdeführerin zur allfälligen Einreichung einer freigestellten Stellungnahme bis zum 7. Februar 2024 an.